Fachbeiträge
Stolperfalle Bodenbelag
Teil 2: Rutschsicherheit von Bodenbelägen|
Rund 25 Prozent aller Unfälle im gewerblichen und über 40 Prozent im privaten Bereich sind auf Stürze durch Ausrutschen zurückzuführen. Mit der Wahl des richtigen Bodenbelags lassen sich die Risiken minimieren.
Diese wurden in den vergangenen Jahren auf einer stationären Prüfeinrichtung nach DIN 51 130 "Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit erhöhter Rutschgefahr; Begehungsgefahren - schiefe Ebene" geprüft. Hieraus resultieren die Bewertungsgruppen R 10, R 11, R 12 und R 13. Im Lauf der Zeit hat sich die Bewertungsgruppe R 9, mehr oder weniger" hinzugesellt", da insbesondere elastische Bodenbeläge, die nicht speziell auf "Rutschhemmung" ausgelegt sind, die Bewertungsgruppe R 10 nicht erreichen. |
Anforderungen konkretisiert
Immer neue Merkblätter, Richtlinien und Normschriften fordern professionellere Mess-/Prüfgeräte. So verlangte bereits 1976 die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft in der Verordnung "ZH 11535", dass Fußböden eben und rutschhemmend sein sollen und keine Stolperstellen haben dürfen. Einen Schritt weiter geht die "Richtlinie für Schulen, Bau und Ausrüstung (GUV 16.3)" von 1987. Hier heißt es: Bodenbeläge für Fußböden sind mit rutschhemmender Eigenschaft zu verwenden, die diese Eigenschaft bei sachgerechter Pflege nicht verlieren." Im Rahmen ihrer Kontrollpflichten ist der Gemeindeunfall-Versicherungsverband angehalten, die rutschhemmenden Eigenschaft von Bodenbelägen vor Ort zu prüfen.
![]() Fußbodenglätte-Wegrollwiderstand Prüfgerät WWTG nach Dipl.Ing. K.Schuster. ![]() Floor-Slide-Control 2000. |
Auch auf europäischer Ebene werden entsprechende Forderungen formuliert. So weist der Entwurf zu EN 14 041 "Elastische-, textile- und Laminat-Bodenbeläge; Anforderungen für Gesundheit, Sicherheit und Energieeinsparung" unter Punkt 4.5 " Gleitwiderstand" auf ein konkretes Prüfverfahren hin: "Bei Prüfung nach EN 00134033 müssen Bodenbeläge im Auslieferungszustand einen Gleitreibungskoeffizienten von im Mittel 0,30 9999 haben und werden als technische Klasse D deklariert." Bodenbeläge, die für den Gebrauch in Bereichen vorgesehen sind, in denen ein erhöhter Gleitwiderstand verlangt wird, müssen die Anforderungen der DIN EN 13 845 erfüllen und werden als technische Klasse ES deklariert.
Auch mit dem Thema "Dauerhaftigkeit" setzt sich die Norm auseinander. Maßgeblich dürfte hier die Aussage sein, dass der Bodenbelag in Übereinstimmung mit den Herstelleranleitungen zu behandeln, zu reinigen und zu pflegen ist. Die Problematik der veränderten Gleitreibungseigenschaften während der Nutzung wird im Anhang C der prEN 14 041 zusammengefasst: "Elastische, textile und Laminatbodenbeläge sowie andere Bodenoberflächen haben im allgemeinen Gebrauch gewöhnlich einen akzeptablen Gleitwiderstand, vorausgesetzt sie sind sauber, trocken, frei von Öl, Fett und anderen rutschigen Substanzen, sind nach der Verlegung zweckdienlich behandelt worden und unterliegen einer fortlaufenden Pflege in der Nutzung."
Eine Besonderheit ist auch im Entwurf zur DIN EN 13 893 "Elastische, laminierte und textile Bodenbeläge; Parameter für die Messung des Gleitreibungskoeffizienten von Bodenbelag-Oberflächen, deutsche Fassung prEN 13 893:2000" zu finden: Hier werden nicht nur bei so genannten Hartböden wie Keramik, PCV oder Linoleum Anforderungen an die Rutschhemmung gestellt, sondern auch bei textilen Bodenbeläge.
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Diesen neuen Anforderungen versucht man auch mit verbesserten Prüfgeräten zu begegnen. Mit dem Typ "Floor-SlideControl 2000" lassen sich reproduzierbare Messungen vor Ort durchführen. Das Gerät fährt mit eigenem Antrieb und zieht einen ausgewählten Messgleiter über die Fußbodenoberfläche. Der Gleiter erzeugt am Dehn-Mess-Streifen-Balken einen Dehnungsmoment, das gemessen, ausgewertet und als Ausdruck wiedergegeben wird.
Bestätigungsprüfung für mehr SicherheitDie Prüfung der Trittsicherheit von Fußbodenoberflächen ist allein bei Beachtung haftungsrechtlicher Gesichtspunkte nicht nur für gewerbliche Bereiche, sondern für alle öffentlich zugänglichen Objekte von besonderer Bedeutung. Dass hierbei die Rutschhemmungsprüfung eines "halbfertigen Bodenbelages" als Probefläche nicht vordergründig den Maßstab bilden kann, ist nachvollziehbar.
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IFR Köln
INSTITUT FÜR FUSSBODEN-
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