Fachbeiträge
Stolperfalle BodenbelagTeil I: Anschlüsse und Übergange
Ein Blick in die DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten schafft da kaum Abhilfe: Unter Punkt 3.1 "Allgemeines" wird unter anderem ausgeführt, dass Bedenken anzumelden sind bei unrichtiger Höhenlage der Oberfläche des Untergrundes im Verhältnis zur Höhenlage anschließender Bauteile. Zieht man die noch gültigen Erläuterungen von 1988 zu Rate, erfährt man nur, dass das Ausgleichen unrichtiger Höhenlagen nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers fällt. Allerdings gehört es zur eigenen Prüfpflicht, die Höhenlage der zu verlegenden Bodenbeläge im Verhältnis zu bereits vorhandenen oder anderen Belägen zu kontrollieren. Liegen diese zu hoch, sind sie zu beanstanden. Was in diesem Fall "zu hoch" bedeutet, ist leider nicht erklärt. |
Stolperstelle ab vier Millimeter
Weitere Hinweise lassen sich aus verschiedenen Verordnungen für öffentlich genutzte Bereiche finden. So wird beispielsweise in der "Arbeitsstättenverordnung zur Umsetzung der EG-Einzelrichtlinie, Arbeitsschutz" unter anderem ausgeführt: "Fußböden in Räumen dürfen keine Stolperstellen haben, sie müssen eben und rutschhemmend ausgeführt und leicht zu reinigen sein." Weiter heißt es: "Stolperstellen können auftreten durch Fugen, schlecht verlegte Bodenbeläge, Leitungen, Abdeckungen." Einen konkreten Zahlenwert findet man in den berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR 181 unter Punkt 4: "Als Stolperstellen gelten im Allgemeinen Höhenunterschiede von mehr als vier Millimeter." Der gleiche Wert findet sich auch im Merkblatt ZH 1/535 "Sicherheitsregeln für Büro-Arbeitsplätze" der gesetzlichen Unfallversicherung. Weiterführend wird hier auch angesprochen: "Im Fußboden liegende Anschlussdosen für Elektro- und Telefoninstallationen (Elektranten) müssen in nicht benutztem Zustand fußbodenbündig abgedeckt sein." Und weiter: "Gegen sich ablösende oder hochstehende Bodenbeläge müssen Teppichschutzrahmen angebracht werden.
Mit vier Millimeter gibt sich auch die Verwaltungsberufsgenossenschaft zufrieden. Sie empfiehlt in dem Merkblatt SP 6.1 "Sicherheitsgerechte Gestaltung von Verkehrswegen, Fußböden und Treppen" unvermeidbare Aufkantungen von mehr als vier Millimeter durch Schrägrampen mit einer Neigung von höchstens 12,5 Prozent auszugleichen. Sie schränkt aber auch ein, dass Höhenunterschiede zu benachbarten Rosten oder Bodenbelägen die vier Millimeter nicht überschreiten dürfen.
Treppenstufen sollten bündig seinBei der Betrachtung von Stolperrisiken durch Aufkantungen müssen auch die Ausführungen von Treppenkanten berücksichtigt werden. Die verwendeten Profile haben zwei unterschiedliche Aufgaben. Einerseits decken sie den Belag der Tritt- und gelegentlich auch der Setzstufe ab und schützen ihn somit vor frühzeitigem Verschleiß. Andererseits sollen sie die Trittsicherheit erhöhen, ohne jedoch zur Stolperfalle zu werden.
Die Wichtigkeit dieser Funktion wird deutlich, wenn man die Ausführungen des "Merkblattes für Treppen (ZH 1/113)" des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften beachtet. Diese gingen 1991 davon aus, dass sich pro Jahr etwa 60.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle an oder auf Treppen ereignen. In 2.000 Fällen ist mit bleibenden Körperschäden zu rechnen, etwa 40 Verunglückte starben an den Unfallfolgen. Ein Drittel der Treppen, auf denen sich die untersuchten Unfälle ereigneten, hatte an den Stufenkanten Profile aus Kunststoff, Gummi oder Metall. In etwa sechs Prozent der Unfälle blieben Treppenbenutzer mit ihrem Schuhwerk an diesen Kanten hängen, weil diese bis zu fünf Millimeter gegenüber der Trittfläche überstanden oder beschädigt waren. Vorgehen in der PraxisFür die praktische Umsetzung kann also ein Höhenunterschied im Bereich eines Belagwechsels oder eines Profils innerhalb der Bodenbelagebene von maximal vier Millimeter als Toleranz angesehen werden. Somit sind auch handelsübliche Profile als geeignet anzusehen, flachere Varianten sollten bei gleicher Eignung höher gewölbten vorgezogen werden.
Bei Treppenkanten ohne Profil, die mit Teppichboden belegt werden, ist auf die gerundete Vorderkante zu achten. Der Radius sollte ungefähr dem einer Zwei-Euro-Münze entsprechen. Werden Übergangsprofile verarbeitet, sollten diese zwar ausreichend rutschfest sein, gleichzeitig aber auch weitgehend bündig mit der Belagsoberfläche abschließen. Aufkantungen von mehr als 2 Millimeter sind zu vermeiden. |

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